Title: Zahnarztpraxis abgeben: Wann und wie werden die Patienten informiert?
Author: Adviserio
Published: 24. November 2022
Last modified: 18. Juni 2026

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# Zahnarztpraxis abgeben: Wann und wie werden die Patienten informiert?

 Veröffentlicht am 24. November 202218. Juni 2026 von [Adviserio](https://www.adviserio.de/author/adviserio/)

Die Patientenakten sind das Herzstück jeder Praxis und sind ein wesentlicher Teil
bei Ihrer [Zahnarztpraxis Übernahme](https://www.adviserio.de/suche-praxis/?output_format=md).
Schließlich kann der Nachfolger oder die Nachfolgerin in den meisten Fällen eine
Vielzahl der Patienten und Patientinnen übernehmen und schafft sich so eine **solide
Basis **für **attraktive Einnahmen**. Doch wie müssen Sie eigentlich mit den Akten
umgehen und ist die einfache **Übernahme überhaupt erlaubt**? Bei Adviserio wissen
wir genau, wie Sie vorgehen müssen und verraten Ihnen die Regelungen hierzu in diesem
Ratgeber.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.adviserio.de/2022/patienten-bei-praxisuebergabe/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Die Akten der Patienten – das passiert mit den Daten bei der Praxisübernahme](https://www.adviserio.de/2022/patienten-bei-praxisuebergabe/?output_format=md#die-akten-der-patienten)
 3. [Das Zwei-Schrank-Prinzip – ein sinnvoller Schritt für die Übergangsfrist](https://www.adviserio.de/2022/patienten-bei-praxisuebergabe/?output_format=md#das-zwei-schrank-prinzip)

![Zahnarztpraxis abgeben - Patienten informieren](https://www.adviserio.de/wp-content/
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## Das Wichtigste in Kürze

 * Als [Nachfolger oder Nachfolgerin](https://www.adviserio.de/suche-nachfolger/)
   müssen Sie die Einwilligung der Patienten und Patientinnen einholen, damit Sie
   diese einsehen und verwerten dürfen.
 * Idealerweise schreiben Sie alle Patienten und Patientinnen schriftlich an und
   weisen auf den Nachfolger oder die Nachfolgerin hin. Erst nach der schriftlichen
   Einwilligung sind die Akten für die Einsicht freigegeben.
 * Mit dem Zwei-Schrank-Prinzip schaffen Sie rechtliche Sicherheit bei der Praxisübernahme
   in Bezug auf die Patientenakten.

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## Die Akten der Patienten – das passiert mit den Daten bei der Praxisübernahme

Patientenakten gehören zu **sensiblen Daten**, deren Einsicht nicht einfach jeder
Person zugänglich gemacht werden darf. Als Zahnarzt oder Zahnärztin unterliegen 
Sie der **Schweigepflicht**, die auch über die [Übernahme der Praxis](https://www.adviserio.de/hausarztpraxis/)
hinaus gilt. Daher ist Ihr Nachfolger oder die Nachfolgerin nicht zur Einsicht berechtigt,
solange der Patient oder die Patientin diesem Schritt zugestimmt hat. Aus diesem
Grund sollten Sie als Nachfolger oder Nachfolgerin die **folgenden Schritte vornehmen**:

 * Schreiben Sie alle Patienten und Patientinnen schriftlich an
 * Weisen Sie auf die Übernahme der Praxis hin und geben Sie den oder die Nachfolgerin
   namentlich an
 * Bitten Sie um die Einwilligung zur Freigabe der Daten und Akten

Am besten kündigen Sie den Schritt der Übernahme bereits an, bevor dieser durchgeführt
wurde. Denn Patienten und Patientinnen können auch die Einsicht in die Akten oder
sogar die Herausgabe verlangen. Indem Sie möglichst** frühzeitig über den Schritt
informieren**, können Sie die betroffenen Personen** bei Fragen oder Ängsten** umfassend
zu den Schritten **informieren und beraten**. So stehen die Chancen gut, dass Sie
als Nachfolger oder Nachfolgerin diese Personen auch weiterhin in Ihrer Praxis begrüßen
können.

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## Das Zwei-Schrank-Prinzip – ein sinnvoller Schritt für die Übergangsfrist

Vereinbaren Sie bei der Praxisübernahme eine Übergangsfrist, während dieser das 
Zwei-Schrank-Prinzip vereinbart wird. Dieses Verfahren ist eine sinnvolle Lösung
für die Übergangszeit. Hierbei werden **alle Karteien**, die bereits für die Übernahme
freigegeben sind, **in einem Schrank getrennt** von den noch gesperrten Karteien
aufbewahrt. Beide Schränke sind verschlossen und nur für berechtigte Personen zugänglich.
Sobald ein Patient oder Patientin die Einwilligung an den Nachfolger oder die Nachfolgerin
erteilt, wird die Akte in den zweiten Schrank umgezogen. So füllt sich nach und 
nach der Schrank des Nachfolgers oder der Nachfolgerin. 

Neben der schriftlichen Einwilligung ermöglicht ein Patient oder eine Patientin 
auch die Einsicht in die Kartei, wenn er ein **entsprechendes Verhalten** an den
Tag legt. Dazu gehören das Betreten der Praxis und die Bitte um Behandlung.

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[Zahnarztpraxis verkaufen: Wann sollte der Verkauf vorbereitet werden?](https://www.adviserio.de/2022/vorbereitung-vor-praxisabgabe/)

[Zahnarztpraxis übernehmen: Diese rechtlichen Regelungen gelten](https://www.adviserio.de/2022/rechtliche-regelungen-bei-praxisuebergabe/)