Title: Praxisnachfolge nach dem Tod des Partners in einer Gemein­schaftsprax­is
Published: 6. Januar 2023
Last modified: 12. Juli 2024

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# Praxisnachfolge nach dem Tod des Partners in einer Gemein­schaftsprax­is

 Veröffentlicht am 6. Januar 202312. Juli 2024

Verstirbt ein Partner in einer Gemeinschaftspraxis, findet man selten schnell einen
adäquaten Vertreter, da qualifiziertes Personal im Gesundheitswesen schwer zu finden
ist. Zudem müssen unterschiedliche Rechtsfragen zur Nachfolge beantwortet werden.
Dabei spielen z. B. die **Regelungen im Gesellschaftsvertrag** sowie Fragen der **
Zulassung** eine Rolle. Wichtig ist es, im Erbfall **zeitnah** zu handeln, da man
einigen gesetzlichen Pflichten nachkommen muss.

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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.adviserio.de/2023/praxisnachfolge-gemeinschaftspraxis/?output_format=md#wichtigste)
 2. [Wie gestaltet sich die Praxisnachfolge, nachdem ein Partner oder eine Partnerin in der Gemeinschaftspraxis verstorben ist?](https://www.adviserio.de/2023/praxisnachfolge-gemeinschaftspraxis/?output_format=md#wie)
 3. [Welche Gesetze müssen beachtet werden?](https://www.adviserio.de/2023/praxisnachfolge-gemeinschaftspraxis/?output_format=md#gesetze)
 4. [Wer kann die neue Partnerschaft übernehmen?](https://www.adviserio.de/2023/praxisnachfolge-gemeinschaftspraxis/?output_format=md#neue-partnerschaft)

![Gespraech am Tisch](https://www.adviserio.de/wp-content/uploads/sites/7224/2023/
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## Das Wichtigste in Kürze

 * Wer für die Praxisnachfolge infrage kommt, hängt von berufs- und vertragsrechtlichen
   Regelungen ab, ebenso von Regelungen im Gesellschaftsrecht.
 * Je nachdem, welche Bestimmung zum Tragen kommt, können Erben und Erbinnen oder
   der verbleibende Gesellschafter bzw. die verbleibende Gesellschafterin übernehmen.
 * Bei Adviserio vermitteln und unterstützen wir Sie bei der Neugründung oder der
   [Zahnarztpraxis Übernahme](https://www.adviserio.de/suche-praxis/).

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## Wie gestaltet sich die Praxisnachfolge, nachdem ein Partner oder eine Partnerin in der Gemeinschaftspraxis verstorben ist?

Wer als Nachfolger bzw. -folgerin infrage kommt, muss aus **gesellschaftsrechtlicher**
wie **berufs- und zulassungsrechtlicher** Perspektive betrachtet werden. Das Gesellschaftsrecht
wird durch die berufs- und zulassungsrechtlichen Vorschriften begrenzt und muss 
somit zuerst geprüft werden.

Lesen Sie im Folgenden, welche **Vorschriften** für welchen Bereich gelten.

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## Welche Gesetze müssen beachtet werden?

Nach den **berufs- und vertragsrechtlichen** Regelungen gilt es Folgendes zu beachten:

 * **§ 10 Abs. 3 Musterberufsordnung Zahnärzte**: Laut diesem Paragrafen sind die
   Erben und Erbinnen berechtigt, die Praxis durch einen Vertreter oder eine Vertreterin
   mit dem bestehenden Namen weiterzuführen. Dies ist jedoch vorerst auf die Frist
   von einem halben Jahr beschränkt, welche verlängert werden kann.
 * **Regelung der KZV:** Nach der Kassenzahnärztlichen Vereinigung darf die Praxis
   bis zur Abwicklung oder dem Verkauf mindestens drei Monate weitergeführt werden.
   Dies muss durch einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin geschehen, der bzw. die mindestens
   ein Jahr Assistenzzeit absolviert hat und für die Rechnung der Erben und Erbinnen
   handelt.

Im **Gesellschaftsrecht** gelten wiederum folgende Regelungen:

 * **Fortführungsklausel**: Ist die Gemeinschaftspraxis eine GbR, kommt § 727 Abs.
   1 BGB zum Tragen. Nach dem Tod des Gesellschafters oder der Gesellschafterin 
   ist der verbleibende Gesellschafter oder die verbleibende Gesellschafterin entweder
   zur Fortführung verpflichtet oder berechtigt. Im Falle der Berechtigung kann 
   er oder sie entscheiden, ob er oder sie die Zahnarztpraxis weiterführen oder 
   liquidieren will.
 * **Nachfolgeklausel**: Durch die Nachfolgeklausel kann der Gesellschaftsvertrag
   im Todesfall durch eine einfache oder qualifizierte Nachfolgeklausel ergänzt 
   werden. So können z. B. Erben und Erbinnen als Nachfolger und Nachfolgerinnen
   in die Gesellschaft eintreten. Hierbei wird zwischen einfacher und qualifizierter
   Nachfolgeklausel unterschieden.
 * **Eintrittsklauseln**: Die Eintrittsklausel bestimmt, dass ein Gesellschaftsanteil
   nur dann auf die Erben und Erbinnen übertragen wird, wenn diese die Aufnahme 
   in die Gesellschaft fordern. Zeitgleich müssen die rechtlichen Voraussetzungen
   mitgebracht werden. 

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## Wer kann die neue Partnerschaft übernehmen?

Je nachdem, welche Klausel oder gesetzliche Regelung also zum Tragen kommt, können
unterschiedliche Personen bzw. Personengruppen für die Nachfolge infrage kommen:

 * Die Erben und Erbinnen, vorübergehend oder dauerhaft
 * Der noch tätige Zahnarzt auf Rechnung der Erben und Erbinnen
 * Der verbleibende Gesellschafter oder die verbleibende Gesellschafterin

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