Title: Steuern sparen beim Praxisverkauf
Author: RegioHelden
Published: 22. April 2024
Last modified: 12. Juli 2024

---

# Steuern sparen beim Praxisverkauf

 Veröffentlicht am 22. April 202412. Juli 2024

Bei zahllosen Geschäftsvorgängen möchte Vater Staat mitverdienen – der Verkauf einer
Arztpraxis stellt keine Ausnahme dar. Eine **frühzeitige Auseinandersetzung und 
Planung** des Verkaufs **aus steuerlichen Gründen** ist deshalb **ratsam**, damit
Sie nicht zu viel des Verkaufserlöses an den Fiskus verlieren. In diesem Artikel
geben wir von Adviserio Ihnen **konkrete Tipps**, wie Sie beim Praxisverkauf Steuern
sparen können.

Disclaimer: Unsere Hinweise stellen **keine Steuer- oder Rechtsberatung** dar! Bitte
klären Sie die individuellen Voraussetzungen mit Ihrer Steuerberatung ab.

![Steuern werden berechnet und gespart beim Praxisverkauf](https://www.adviserio.
de/wp-content/uploads/sites/7224/2024/04/AdobeStock_55370590.jpeg)

stock.adobe.com – gena96

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.adviserio.de/2024/steuern-sparen-beim-praxisverkauf/?output_format=md#1)
 2. [Korrekte Berechnung des Veräußerungsgewinns](https://www.adviserio.de/2024/steuern-sparen-beim-praxisverkauf/?output_format=md#2)
 3. [Veräußerungsfreibetrag ab dem 55. Lebensjahr nutzen](https://www.adviserio.de/2024/steuern-sparen-beim-praxisverkauf/?output_format=md#3)
 4. [„Halber Steuersatz“ als Ermäßigung nutzen](https://www.adviserio.de/2024/steuern-sparen-beim-praxisverkauf/?output_format=md#4)
 5. [Steuerfallen mit professioneller Hilfe umgehen](https://www.adviserio.de/2024/steuern-sparen-beim-praxisverkauf/?output_format=md#5)

---

## Das Wichtigste in Kürze

 * Für eine sichere und verlässliche Besteuerung muss der Veräußerungsgewinn präzise
   ermittelt werden.
 * Regelungen wie der „halbe Steuersatz“ nach § 34 EStG sowie der Veräußerungsfreibetrag
   im höheren Alter bieten wertvolle Steuervorteile.
 * Steuerfallen wie die Weiterarbeit nach dem Praxisverkauf sollten verstanden und
   umgangen werden.

---

## Korrekte Berechnung des Veräußerungsgewinns

Für die Versteuerung Ihrer Arztpraxis ist der Veräußerungsgewinn **nach § 16 Abs.
2/ § 18 Abs. 3 EStG** die steuerrechtliche Grundlage. Dieser Gewinn unterliegt der**
Einkommensteuer**, für den Sie unter Umständen einen **Freibetrag von 45.000 Euro**
nutzen können. Für die Berechnung des Gewinns gilt die etablierte Formel:

Erzielter Preis bei der Veräußerung, minus Buchwert des Betriebsvermögens, minus
angefallene Kosten für die Veräußerung

Für die korrekte Berechnung ist eine **Unterstützung durch Ihren Steuerberater**
bzw. Ihre Steuerberaterin anzuraten. Durch die **anfallenden Kosten** für die Veräußerung
Ihrer Praxis können Sie den erzielten Gewinn und somit die **Steuerlast senken**.

---

## Veräußerungsfreibetrag ab dem 55. Lebensjahr nutzen

Häufig findet der Praxisverkauf am **Ende der Erwerbstätigkeit** statt, wenn Ärzte
und Ärztinnen ihre freiberufliche Praxis aufgeben und in den Ruhestand gehen. Wird
die ärztliche Tätigkeit **auf „bestimmte Zeit“ **im **„örtlichen Umfeld“ eingestellt**,
können Eigentümer und Eigentümerinnen den genannten Freibetrag von 45.000 Euro nutzen,
sofern Sie im Moment des Verkaufs das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Der volle Freibetrag ist **bis zu einer Höhe von 136.000 Euro** anzuwenden. Hierüber
wird er proportional zum tatsächlichen Veräußerungspreis reduziert, sodass **ab 
181.000 Euro kein Freibetrag** mehr angewendet werden kann. Der Freibetrag kann 
pro Person nur einmal im Leben genutzt werden.

---

## „Halber Steuersatz“ als Ermäßigung nutzen

Wer seine [Arztpraxis verkaufen](https://www.adviserio.de/suche-nachfolger/) möchte,
könnte grundsätzlich wie bei anderen Veräußerungen mit höheren Beträgen von der **„
Fünftelregelung“ **profitieren. Dies ist steuerlich nicht lohnenswert, wenn durch
den parallelen Praxisbetrieb **hohe, fortlaufende Einkünfte** anfallen. Als Alternative
hierzu ist jedoch der „halbe Steuersatz“ **nach § 34 Abs. 3 EStG** nutzbar.

Die Ermäßigung umfasst **56 % des durchschnittlichen Steuersatzes** und wird im 
Jahr der Veräußerung angewendet. Der durchschnittliche Satz wird dabei auf das gesamte
zu versteuernde Einkommen bezogen, also den **Veräußerungsgewinn **plus alle **weiteren
Einkünfte** des entsprechenden Jahres. Die Beanspruchung dieser Regelung muss **
explizit** im Rahmen der Steuererklärung **beantragt** werden.

---

## Steuerfallen mit professioneller Hilfe umgehen

Ob [Praxisverkauf an einen Investor](https://www.adviserio.de/praxisverkauf-investoren/)
bzw. eine Investorin oder einen Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin – steuerliche 
Stolperfallen sind in jeder Situation gegeben. So ist die Aufgabe der Tätigkeit 
im „örtlichen Umfeld“ und auf „bestimmte Zeit“ eher schwammig formuliert, eine **
Einzelfallprüfung **ist dringend anzuraten. Auch die **Weiterbehandlung von Altpatienten**
und -patientinnen kann die steuerlichen Vorteile verhindern. **Unsere erfahrenen
Experten** und Expertinnen von Adviserio sind mit diesen Umständen vertraut und **
helfen Ihnen vertrauensvoll weiter**!

## Beitragsnavigation

[Staatliche Förderung bei Praxisübernahme: Ein Leitfaden für angehende Praxisinhaber und -inhaberinnen](https://www.adviserio.de/2024/staatliche-foerderung-bei-praxisuebernahme-ein-leitfaden-fuer-angehende-praxisinhaber/)

[Eigene Praxis gründen: Ein umfassender Leitfaden für Ärzte und Ärztinnen](https://www.adviserio.de/2024/praxisgruedung-leifaden-fuer-aerzte/)