Zahnarztpraxis übernehmen: Diese rechtlichen Regelungen gelten

Mit der Übernahme einer Zahnarztpraxis können Sie in der Regel von vielen Vorteilen profitieren. Sie übernehmen bestehende Räumlichkeiten, die perfekt auf die Einrichtung einer Zahnarztpraxis ausgelegt sind. Zudem profitieren Sie mit der Praxisübernahme auch von einer Vielzahl an Kunden und Kundinnen, die Sie meist mit wenig Aufwand an sich binden können. So müssen Sie nicht erst mühsam eine eigene Praxis einrichten und den Kundenstamm aufbauen. Doch bei dem Zahnarztpraxis Verkauf gibt es etliche juristische Punkte zu beachten. Damit Sie alles richtig machen, verraten wir von Adviserio Ihnen in diesem Ratgeber, welche rechtlichen Regelungen gültig sind.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Praxisübernahme – wichtige rechtliche Regelungen, die beachtet werden müssen
  3. Absicherung beim Praxisverkauf
  4. Gewährleistungsrechte – diese rechtlichen Regelungen gelten
  5. Ihre Verpflichtungen bei der Praxisübernahme

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Planung der Praxisübernahme muss der Wert zunächst fachgerecht ermittelt werden. Neben der Ausstattung und der Räumlichkeiten selbst, spielt auch der ideelle Wert, wie der Kundenstamm, der Jahresumsatz oder die Bekanntheit der Praxis eine Rolle.
  • Der Verkauf der Praxis muss abgesichert werden. Bankbürgschaften oder eine Risikolebensversicherung eignen sich zu diesem Zweck hervorragend.
  • Gewährleistungsrechte werden bei einem Praxisverkauf ausgeschlossen. Nur bei einer arglistigen Täuschung kann rechtlich gegen den Verkauf vorgegangen werden. Wichtig ist zu bedenken, dass mit dem Verkauf auch die Verpflichtungen aus Arbeitsverträgen oder Leasingverträgen an den Käufer oder die Käuferin übergehen.

Die Praxisübernahme – wichtige rechtliche Regelungen, die beachtet werden müssen

Die Praxisübernahme ist nicht einfach nur ein Verkauf, wie bei einem Auto oder einem Haus. Schließlich handelt es sich rechtlich um ein Unternehmen, dem neben der Ausstattung und der Räume auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sowie gemietete und geleaste Gegenstände zuzuordnen sind. Ebenso verfügt die Praxis über einen eigenen Kundenstamm, der in vielen Fällen auf den Käufer oder die Käuferin zunächst übergeht.

Damit die Praxisübernahme geplant werden kann, muss daher zunächst der Wert genau ermittelt werden. Hierbei werden neben der Ausstattung und den Räumen auch ideelle Werte, wie die Art des Kundenstamms, der Jahresumsatz oder auch die Bekanntheit des Betriebs berücksichtigt. Auf Basis des Werts lässt sich so ein reeller Kaufpreis fachgerecht ermitteln.


Absicherung beim Praxisverkauf

Die Kosten für eine Praxisübernahme erreichen schnell hohe Summen. Daher ist es wichtig, dass der Verkäufer oder die Verkäuferin sich beim Abschluss des Vertrags absichert. Schließlich kann der Käufer oder die Käuferin nur selten den vollen Betrag direkt aus eigenen Mitteln aufbringen. Eine Bankbürgschaft oder auch eine Risikolebensversicherung sind sinnvolle Möglichkeiten, um diese Sicherheit für die Praxisübernahme zu gewährleisten.


Gewährleistungsrechte – diese rechtlichen Regelungen gelten

Genau wie bei jedem anderen Verkauf gibt es bei der Praxisübernahme rechtlich gesehen auch ein Gewährleistungsrecht auf Sach- oder Rechtsmängel. In der Regel werden diese aber durch den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin bewusst im Vertrag ausgeschlossen. Nur bei einer arglistigen Täuschung können Sie daher als Käufer oder Käuferin noch Ansprüche geltend machen. Umso wichtiger ist es, dass Sie alle Fakten vor der Übernahme genau prüfen.


Ihre Verpflichtungen bei der Praxisübernahme

Bei der Praxisübernahme kaufen Sie nicht nur Ausstattung und Räumlichkeiten. Vielmehr übernehmen Sie rechtlich gesehen auch die Verpflichtungen aus folgenden Bereichen:

  • Leasingverträgen für Ausstattung
  • Arbeitsverträgen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Verbindlichkeiten aller Art

Lassen Sie sich daher vorab von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten, die alle Unterlagen genau mit Ihnen prüfen kann.