Häufig gestellte Fragen & Antworten

FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten 



In unserem FAQ haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu Praxisverkäufen und unseren Leistungen zusammengetragen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wie hilft Adviserio bei der Vermittlung?

Wer sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchte, ist oft mit einer Vielzahl offener Fragen konfrontiert. Adviserio berät Sie dank langjähriger Erfahrung zuverlässig zum gesamten Prozess. Von der Suche nach einer geeigneten Praxis bis zum Abschluss der Übernahme ist Adviserio ein zuverlässiger Partner.

Wie wird der Praxisverkauf versteuert?

Der Veräußerungspreis einer Praxis unterliegt in Deutschland der Einkommensteuer und ist entsprechend nach der Höhe der Gesamtjahreserträge versteuert. Somit gilt, dass die Steuersätze jährlich angepasst werden. Eine Besonderheit ist allerdings die Berücksichtigung des Lebensalters. Wer zum Veräußerungszeitpunkt das 55. Lebensjahr vollendet hat, hat Anspruch auf einen Freibetrag von 45.000 (Stand 2023).

Wie wird der Wert einer Praxis ermittelt?

Der Verkaufspreis einer Praxis wird nicht selten zum Politikum. Schließlich gehören neben der Lage und Fachrichtung zahlreiche weitere Komponenten in die Wertermittlung. Entscheidend ist unter anderem das Heranziehen der letzten Jahresbilanzen oder alternativ das Anlageverzeichnis der Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Wann sollte man mit der Suche nach einer Nachfolge beginnen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Umstände je nach Stadt, Fachbereich und auch Praxisdaten, eine große Spannbreite zulassen. Grundsätzlich fällt die Suche nach Nachfolgern und Nachfolgerinnen in größeren Städten leichter, während in ländlichen Gebieten von einer längeren Suchdauer auszugehen ist. Idealerweise sollte mit mindestens drei bis fünf Jahre Vorlaufzeit rechnen.

Was passiert mit den Mitarbeitenden bei einer Praxisübernahme?

Arbeitsverträge von angestellten Mitarbeitenden, aber auch Kooperationsverträge mit anderen Unternehmen bleiben von einer Praxisübernahme grundsätzlich unberührt. Zu erwähnen ist jedoch, dass je nach Anstellungsverhältnis eventuell ein Sonderkündigungsrecht bestehen kann, sodass in jedem Fall das persönliche Gespräch mit Mitarbeitenden sowie Partnern und Partnerinnen zu suchen ist.

Wie funktioniert der Praxisverkauf an Investoren und Investorinnen?

Immer beliebter wird der Praxiserwerb durch Investoren und Investorinnen. Dabei ist bei kassenärztlich zugelassenen Praxen jedoch ein Abtreten der Zulassung notwendig. Im Anschluss kann im Rahmen des MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) weiterhin praktiziert werden.