Welche Rechtsformen gibt es bei Arztpraxen?

Wenngleich Einzelpraxen nach wie vor eine überaus populäre Möglichkeit für die Niederlassung als Zahnarzt bzw. Zahnärztin darstellen, gibt es inzwischen auch alternative Optionen, die mitunter eventuell besser zu Ihren individuellen Ansprüchen an Arbeitszeit und Aufgabengebiet passen. Adviserio GmbH berät angehende Zahnärzte und Zahnärztinnen bei der Karriereplanung, Praxisvermittlung und zu den möglichen Rechtsformen einer Arztpraxis.


Das Wichtigste in Kürze

  • Eine klassische Arztpraxis bietet nach wie vor die größte individuelle Flexibilität, ist jedoch auch mit einem entsprechend hohen administrativen Aufwand verbunden.
  • Arztpraxen können durch Verkauf erworben oder auch neu gegründet werden.
  • Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bietet die Option, mit anderen Ärzten und Ärztinnen in einer Gemeinschaft zu praktizieren.
  • Bei einem MVZ (medizinisches Versorgungszentrum) können Sie sich als Zahnarzt bzw. Zahnärztin anstellen lassen und im Vergleich zur klassischen Arztpraxis bei dieser Rechtsform von deutlich weniger Administrationsaufwand profitieren.

Einzelpraxis

Eine Einzelpraxis gehört für viele Zahnärzte und Zahnärztinnen nach wie vor zu den beliebtesten Rechtsformen. Kein Wunder, schließlich bietet eine eigene Einzelpraxis maximale Flexibilität, sowohl was die Arbeitszeiten als auch die Belegschaft betrifft. Selbstständige Zahnärzte und Zahnärztinnen können Sprechstundenhilfen und Zahnarzttechniker und -technikerinnen selbst aussuchen und einstellen. Auch hinsichtlich Lage und Leistungskatalog bietet eine Einzelpraxis viel Gestaltungsfreiheit.

Allerdings ist bei der Gründung oder Übernahme einer Einzelpraxis besonders viel Eigeninitiative gefragt. So gilt es, neben der adäquaten Planung von Ausstattung, Arbeitszeiten und Leistungen auch eine entsprechende Verantwortung für die Buchhaltung, Haftpflicht und Abrechnungen zu tragen. Weiters kann es schwieriger sein, gewünschte Kredite als Alleinbetreiber oder Alleinbetreiberin zu erhalten und so notwendige Investitions- bzw. Renovierungskosten zu decken.


Berufsausübungsgemeinschaft BAG

Viele Arztpraxen sind eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dieser Umstand ist entscheidend für sämtliche rechtliche Konsequenzen, Steuerverpflichtungen und nicht zuletzt auch etwaige Schadensansprüche durch Patientinnen und Patienten.

Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) beschreibt eine Arztpraxis, in der zwei oder mehr Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen gemeinsam praktizieren. So eine Kooperation ist grundsätzlich sowohl für Privatpraxen als auch für Praxen mit staatlicher Krankenkassenzulassung möglich. BAGs bieten, je nach individueller Übereinkunft, ähnliche Vorteile wie eine Einzelpraxis, verteilen aber sämtliche Kosten und das Risiko auf mehrere gleichgestellte Personen. BAGs sind darüber hinaus eine beliebte Möglichkeit für bereits erfahrene und lange praktizierende Ärzte und Ärztinnen, die Nachwuchs suchen. Berufseinsteiger und -einsteigerinnen können von erfahreneren Kollegen und Kolleginnen lernen und langsam in Ihre Rolle hineinwachsen.


Praxisgemeinschaft

Im Gegensatz zu einer BAG werden bei der Praxisgemeinschaft nur Räumlichkeiten, Equipment und Human Resources zwischen individuell praktizierenden Ärzten und Ärztinnen geteilt. Das individuelle Unternehmensrisiko und auch alle hiervon abweichenden Kosten trägt jeder Zahnarzt bzw. jede Zahnärztin allein. Praktisch bedeutet das Folgendes:

  • hohe Flexibilität bei der Urlaubsplanung
  • individuelle Öffnungszeiten nach Ihrem Bedarf
  • Unternehmerrisiko ähnlich dem der Einzelpraxis
  • Kostenersparnis durch Teilen von Ressourcen, wie beispielsweise Räumlichkeiten

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren erfreuen sich landesweit wachsender Beliebtheit bei Patienten und Patientinnen aber auch bei der Ärzteschaft. Ein MVZ ist quasi ein „ambulantes Krankenhaus“. Hier können Patienten und Patientinnen Termine erhalten, zu Kontrollen vorgestellt werden und bei Bedarf auch Therapien angeboten werden. Für Zahnärzte und Zahnärztinnen bietet sich ein MVZ in erster Linie zur Reduktion des individuellen Unternehmensrisikos als auch zur Minimierung von notwendigen Investitionskosten an.