Welche Steuern fallen einer Arztpraxis an?

Immer weniger Ärzte oder Ärztinnen drängen auf das selbstständige Führen einer Praxis. Vielmehr werden Beteiligungsgesellschaften interessant, bei denen Investoren und Investorinnen sich wirtschaftlich an dem Betrieb des Unternehmens beteiligen. Beim Arztpraxis-Ankauf sollten Sie aber in jedem Falle die anfallenden Steuern beachten, da diese den Gewinn erheblich mindern können. Wenn Sie hierbei wichtige Faktoren beachten, wird Ihre Arztpraxis Übernahme mit großer Wahrscheinlichkeit ein Erfolg. Bei Adviserio wissen wir, wie der Ablauf hierbei ist und worauf Sie beim Ankauf achten müssen. In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen die entscheidenden Punkte vor, damit Sie ein sicheres Geschäft abschließen können.


Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Partnerschaften zwischen Investoren und Ärzten – eine clevere Variante
  3. Anfallende Steuern beim Praxisverkauf
  4. Umfassende Beratung beim Verkauf Ihrer Arztpraxis

Das Wichtigste in Kürze

  • Partnerschaften zwischen Investoren bzw. Investorinnen und Ärzten bzw. Ärztinnen sind eine gute Variante. Hierbei hält der Arzt oder die Ärztin zunächst einen Anteil und kann diesen nach sieben Jahren Haltephase an die Investoren und Investorinnen steuerbegünstigt übertragen.
  • Bei der Übertragung der Anteile fällt eine Steuerbelastung von etwa 30 % des steuerpflichtigen Kaufpreises an. Vor Ablauf der sieben Jahre kann der Steuervorteil anteilig berücksichtigt werden.
  • Lassen Sie sich beim Verkauf Ihrer Arztpraxis unterstützen. So können Sie sich zu den vielfältigen Möglichkeiten der Steuerminderung beraten lassen.

Partnerschaften zwischen Investoren und Ärzten – eine clevere Variante

Viele Ärzte und Ärztinnen ziehen in Betracht, die eigene Praxis zu verkaufen. Schließlich ist das wirtschaftliche Risiko in der Selbstständigkeit wesentlich höher, als bei einem Angestelltenverhältnis. Allerdings sollten Sie den Verkauf stufenweise durchführen, wenn Sie noch etliche Jahre in der Praxis arbeiten möchten. Übertragen Sie anteilig den Wert Ihrer Praxis an Investoren und Investorinnen und gründen Sie ein gemeinschaftlich getragenes Versorgungszentrum. Hierbei sind Sie als Anteilseigner oder -eignerin.

Danach beginnt eine siebenjährige Haltephase, die mit dem Verkauf der restlichen Anteile endet. Danach bleiben Sie weiterhin als angestellter Geschäftsführer oder angestellte Geschäftsführerin tätig und erhalten pro Jahr zudem neben dem Gehalt eine Gewinnbeteiligung.


Anfallende Steuern beim Praxisverkauf

Das beschriebene Vorgehen hat erhebliche Steuervorteile für Sie zur Folge. Denn durch die siebenjährige Haltephase können Sie den Verkauf steuerbegünstigt vornehmen. Es fallen lediglich 30 % Steuerbelastung der Kaufpreissumme für Ihren Arztpraxis Verkauf an. Selbst wenn Sie einen Verkauf vor den sieben Jahren vornehmen, können Sie den Steuervorteil anteilig ansetzen.


Umfassende Beratung beim Verkauf Ihrer Zahnarztpraxis

Umfassende Beratung bei einem Ankauf oder Verkauf Ihrer Arztpraxis sollten Sie in jedem Fall in Anspruch nehmen. Schließlich ist der Ablauf komplex und Sie sollten alle rechtlichen Vorgaben und gesetzlichen Regelungen bei diesem Prozess beachten. Durch das richtige Vorgehen können Sie Ihre individuelle Steuerlast bei einem Verkauf erheblich senken. Die persönliche Betreuung spart Ihnen daher nicht nur Aufwand, sondern auch bares Geld.

Gerne übernehmen wir für Sie die Abwicklung Ihres Ankaufs und suchen für Sie nach den passenden Investoren und Investorinnen. Dabei profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Persönliche Beratung
  • Schnelle Abwicklung des Verkaufs
  • Jahrelange Erfahrung im Verkauf von Arztpraxen